Logo Bayernportal

Ehegattennachzug aus dem Ausland beantragen

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München