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Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0)

Für Errichtung und Betrieb sowie für die wesentliche Änderung des Betriebes einer Deponie der Klasse 0 nach § 35 Absatz 2 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hat der Träger des Vorhabens einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen und entsprechende Angaben und Unterlagen beizulegen. Der Antrag kann online übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach