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Zweitwohnungsteuererklärung

Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungssteuern zahlen. Sie können die Erklärung online übermitteln. Das Halten einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung geht über den allgemeinen Lebensbedarf hinaus und wird daher als sogenannter „besonderer Aufwand“ besteuert. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer fließen in städtische Angebote und Infrastruktur, die allen Bürger*innen zugutekommen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München