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Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers (Gartenwasser)

Jährliche Zählerstandsmeldung des Sonderwasserzählers für die Erstattung von Einleitungsgebühren. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist es erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen manipulationssicheren fest installierten Gartenwasserzähler (keine Aufsteck- bzw. Aufschraubzähler) als Nebenstellenzähler befestigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg