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Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern