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Kreisjugendamt - Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Mit diesem Antrag können sie eine Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB, § 58 a SGB VIII (ausschließlich für Kinder, deren Eltern bisher nicht verheiratet waren) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kronach