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Antrag auf Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige

Hier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe für junge Volljährige stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind der § 41 SGB VIII.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck