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Bewachergewerbe - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Die gewerbsmäßige Bewachung von Personen oder Eigentum bedarf gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis. Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachergewerbes beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing