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Online-Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz mit Bezahlfunktion

Wer braucht die Belehrung? Personen die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen. Sich können sich online anmelden.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lichtenfels