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Antrag auf Übertragung / Verlängerung des Grabnutzungsrechts (Stadt Kronach)

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Kronach