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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Wenn Sie noch keine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition erhalten haben, können Sie diese hier beantragen. Ein Antrag auf Mitnahme ist ausschließlich durch die Person zu stellen, welche die Waffe(n) selbst transportiert.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg