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Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige hier vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg