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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Unternehmens (Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Unternehmen, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Diese kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Umwelt