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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

Der Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dazu, eine Erlaubnis nach §27 SprengG zu erlangen, um an einem Sachkundelehrgang zu einem Wiederlade-, Vorderlade- oder Böllerkurs teilzunehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth