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Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung; Auszahlung

Beim Meisterbonus muss kein Antrag gestellt werden. Wir kommen nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Meisterprüfung automatisch auf Sie zu.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken