Logo Bayernportal

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatler mit einem Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat

Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München