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Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister

Sie können den Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister auch online über das Bundesportal stellen. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren und den Antrag ausfüllen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat