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Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

Sie können durch die Handwerkskammer prüfen lassen, ob die geplante gewerbliche Tätigkeit bei der Handwerkskammer eingetragen werden muss.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken