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Handwerksrecht - Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Sie können sowohl die Erstmeldungen als auch Folgemeldungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung im Handwerk online angezeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken