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Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen (gem. § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV; § 2 b Tier-LMHV)

Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen (gem. § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV; § 2 b Tier-LMHV) stellen.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg