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Gaststättenrecht Nürnberg - Gestattung für Ausschank alkoholischer Getränke

Werden bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen, etc. unter anderem alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben, wird eine Erlaubnis des Ordnungsamte Nürnberg, die sogenannte Gestattung, benötigt. Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg