Logo Bayernportal
- kein Ort -

Verpflichtungserklärung

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen. Die Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast zudem als Nachweis ausreichender Mittel bei einer Grenzübertrittskontrolle dienen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg