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Anlagen zur nichtmedizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen - Anzeige nach § 3 Abs. 3 NiSV

Sie können die Anzeige von Anlagen zur nichtmedizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern