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An-/Abmeldung geschützter Tiere (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen)

Sie können die begonnene Haltung (durch Erwerb oder Zucht) bzw. das Ende der Haltung (z. B. Verkauf, Tod des Tieres) eines Wirbeltieres einer geschützten Tierart online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen