Logo Bayernportal
- kein Ort -

Waffenrecht - Erwerb oder Überlassung einer Schusswaffe

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Sie können die Anzeige online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Kempten (Allgäu)