Logo Bayernportal
- kein Ort -

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Sie können die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth