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Anzeige eines Erdaufschlusses nach § 49 WHG i. V. m. Art. 30 BayWG zur Errichtung eines Gartenbrunnens

Sie können die Bohrung für einen Gartenbrunnen zur Förderung von Grundwasser fürs Gießen online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck