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Erteilung einer Roten Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständige (Erstantrag)

Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg