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Tiere Nürnberg - Tierarzneimittel Anzeige Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel

Die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel für Tiere z. B. durch Einzelhändler oder Tierheilpraktiker muss vor Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg