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Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person (Erstantrag)

Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg