Logo Bayernportal

Steuern und Abgaben Nürnberg - Hundesteuer Ermäßigung "Nürnberg Pass"

Inhaber*innen eines "Nürnberg Pass" können einen Antrag auf Steuerermäßigung nach § 7 Abs.1 Nr. 4 HStS stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg