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Erteilung einer Roten Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständige (Erstantrag)

Wenn Sie noch keine rote Waffenbesitzkarte besitzen oder beantragt haben, können Sie diese hier beantragen. Als Waffen- oder Munitionssammler/in müssen Sie die kulturhistorische Relevanz und das Sammelthema insb. für Waffen und Munition mit einem Baujahr nach dem 02.09.1945 in Form eines Gutachtens nachweisen. Als Waffen- oder Munitionssammler/in bedarf es einer besonderen Begründung der kulturhistorischen – einschließlich technikgeschichtlichen – Bedeutung, wenn Sie das Hinzufügen von Waffen und Munition, die aus dem Zeitraum nach dem 02.09.1945 bzw. zu großen Teilen aus Produktion nach diesem Zeitraum entstammen, zu Ihrer Sammlung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn