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Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe (Stadt Neustadt a.d.Waldnaab)

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Sperrzeit und Nachtruhe beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Neustadt a.d.Waldnaab