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Anschlusspflicht, Müllbehälter, Müllgebühren

Zur An- oder Abmeldung von Müllgefäßen oder bei Eigentümerwechsel benutzen Sie bitte das Formular „Abfallwirtschaft“. Verantwortlich für den Anschluss des Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer, so dass dieser normalerweise auch den Antrag stellt. Sind Sie Mieter, Mietkäufer oder Pächter, benötigen Sie daher zumindest die Unterschrift des Grundstückseigentümers oder Zustellvertreters auf diesem Antrag.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.