Logo Bayernportal
- kein Ort -

Steuern und Abgaben Nürnberg - Zweitwohnungssteuer Reduzierung oder Befreiung Antrag

Eine Steuerbefreiung oder Steuerreduzierung der Zweitwohnungssteuer gem. Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) können Sie hier digital beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg