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Kleinen Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen

Wenn Sie eine Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein". Wenn Sie noch keinen kleinen Waffenschein besitzen oder beantragt haben, können Sie diesen hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München