Logo Bayernportal
- kein Ort -

Lebensmittelpersonal – Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden. Sie können sich zur Belehrung online anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting