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Bestätigung einer Person als Jagdaufseher*in; Beantragung

Die revierinhabende(n) Person(en) kann/können zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Jagdbehörde zuständig. Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie als Jagdberechtige:r / Revierinhaber:in für Ihr Jagdrevier eine Person als Jagdaufseher:in bestätigen lassen wollen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg