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Anzeige zur vorübergehenden Verwendung von Räumen als Versammlungsstätte

Sie können die Anzeige zur vorübergehenden Verwendung von Räumen als Versammlungsstätte mit mehr als 200 Personen online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham