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Bescheinigung des Bedürfnisnachweises für Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden von Patronenhülsen

Sie können die Bedürfnisnachweise zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen