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Antrag auf Übernahme der Kosten ambulante Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII

Über dieses Online-Verfahren beantragen Sie die Übernahme der Kosten für die Jugendhilfe wegen Teilleistungsstörung: - Schriftsprache (Legasthenie, Dyslexie) - Mathematik (Dyskalkulie, Arithmasthenie) - Sonstige ambulante Eingliederungshilfen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn