Logo Bayernportal

Anmeldung für die Belehrung (§§ 42, 43 IfSG)

Die Gesundheitsämter und die von diesen beauftragten Ärzte belehren das Lebensmittelpersonal vor erstmaligem Tätigkeitsbeginn in infektionshygienischer Hinsicht. Sie benötigen eine Bescheinigung, dass Sie an einer Belehrung teilgenommen haben. Für die Belehrung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Diesen können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu