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Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt der Stadt Gunzenhausen

Hier sind Sie richtig, wenn Sie eines der folgenden Dinge melden wollen:

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbes
  • Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z.B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Bereich einer anderen Behörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Gunzenhausen