Logo Bayernportal

Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständige (Erstantrag)

Sie können den Antrag auf Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte (Erstantrag) für Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständige (Erstantrag) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen