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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser

Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 2 BayWG für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Unterallgäu