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Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein

Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt. Sie können den Familiennachzug online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München