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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer

Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 2 BayWG (bezeichnete Gebiete) für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Unterallgäu