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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.)

Hier können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.