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Anmeldung (= Antrag auf Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung)

Sie können sich verbindlich für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz