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Gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten und/oder Ferienzielreisen beantragen (Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz)

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi, Mietwagen, für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördern möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung. Sie können einen Antrag stellen, Ihre Genehmigung verlängern oder Änderungen in Ihrer Genehmigung melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München